Gültig für die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von über 0,5 bar. Unter Kategorie I fallende Maschinenteile und -komponenten werden als durch die Maschinenrichtlinie abgedeckt angesehen. Ausgenommen sind ebenfalls Teile von Maschinen, bei denen der Druck für deren Auslegung nicht allein ausschlaggebend ist, wie z.B. für Motoren, Dampfmaschinen, Turbinen, Verdichter, Pumpen, Stelleinrichtungen.
Folgende vier Kategorien von Druckgeräten sind relevant:
- Behälter
- Rohrleitungen
- Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
- Druckhaltende Ausrüstungsteile