Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (kurz: ElektroG) enthält eine Vielzahl von Vorgaben bezüglich des richtigen Umgangs mit Elektro- und Elektronikgeräten. Nachfolgend finden Sie eine Darstellung der wichtigsten Anforderungen.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Als Besitzer von Altgeräten haben Sie die Pflicht, diese bei Entsorgung einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
2. Trennung von Batterien, Akkus und Lampen
Als Besitzer von Altgeräten haben Sie ferner die Pflicht, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht von einem Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen und gesondert zu entsorgen.
3. Möglichkeit zur Rückgabe und Entsorgung von Altgeräten
Unsere Kunden haben die Möglichkeit, Geräte, für die nach dem Elektrogesetz eine Rücknahmeverpflichtung für den Hersteller existiert, zurückgeben. Hierzu melden Sie den Rückversand der Elektrogeräte mit Typ und Anzahl bei unserer Serviceabteilung unter qds@smc.de an. Nach Autorisierung bekommen Sie die Adresse mitgeteilt, an die Sie die angemeldeten Geräte auf Ihre Kosten zurücksenden können. Nicht autorisierte oder unfrei gesendete Rücklieferungen werden nicht akzeptiert.
Sofern SMC nach Maßgabe des ElektroG zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet ist und der Kunde von dieser Rückgabemöglichkeit Gebrauch machen möchte, trägt der Kunde die Entsorgungskosten.
4. Datenschutzhinweis
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Altgeräte sensible, personenbezogene Daten enthalten können. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie etwa Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie, dass Sie als Endnutzer für das Löschen dieser Daten auf Ihren zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
5. Die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, das regelmäßig auf Elektro- und Elektronikgeräten abgebildet ist, ist ein Hinweis darauf, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.