Die EU-F-Gas-Verordnung (517/2014) trat im Januar 2015 in Kraft und verpflichtet Importeure beginnend mit dem Januar 2017, die SMC Lufttrockner/Thermo-Chiller in die EU importieren, sich auf der F-Gas-Registrierungswebsite anzumelden und zu registrieren, Importquotenlizenzen zu beantragen, die Konformitätserklärung vorzubereiten, eine Prüfung durchzuführen, über die F-Gas-Registrierungswebsite Berichte usw. einzureichen.
"Tabelle 1" zeigt eine Liste von Produkten, die dieser Verordnung unterliegen.
SMC importiert Produkte, die dieser Verordnung unterliegen, in die EU gemäß den Maßnahmen, wie in "Abbildung 1" dargestellt. Die EU-F-Gas-Verordnung (2024/573) wurde überarbeitet und enthält strengere GWP-Werte für Kältemittel.
Die Details sind ebenfalls in "Tabelle 1" aufgeführt.
Für den Kunden vereinfacht der Kauf der Produkte bei unseren Tochtergesellschaften in Europa die mühsamen Verfahren. Darüber hinaus muss der Kunde, wenn er die Regelung selbst übernimmt, als erster Empfänger des Produkts, welches dieser Regelung in Europa unterliegt (sei es die lokale Tochtergesellschaft/des Agenten oder Endnutzer des Kunden), die in "Abbildung 1" angeführten fünf Aufgaben durchführen.
"Tabelle 1" Kältetrockner/Thermokühlgeräte, die der EU-F-Gas-Verordnung unterliegen
Serien, die der EU-F-Gas-Verordnung unterliegen |
Kältetrockner mit Kältemittel IDF Serie IDU Serie INOD Serie |
Chiller mit Kältemittel HRR Serie; HRL Serie; HRZ Serie HRS Serie; HRG Serie; HRD Serie INR-242, 338, 341, 495, 496, 497, 499, 570 Serie IDH Serie |
EU F-Gas Verordnung (517/2014) |
Seit 1. Januar 2020 GWP ≥ 2500 |
EU F-Gas Verordnung (2024/573) |
Seit 1. Januar 2025 GWP ≥ 150 |
①③ seit Januar 1, 2027 ② seit Januar 1, 2032 Die Verordnung geht von den oben genannten Punkten aus ① GWP ≥ 150 (12 kW oder weniger) ② Alle fluorhaltigen Kältemittel (12kW oder weniger) ③ GWP ≥ 750 (über 12kW) |